Sicherheitsingenieurbüro Schmid GmbH

Sie suchen nach qualifizierten Sicherheitsingenieuren, die den Anforderungen gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 2 entsprechen? Unsere Experten erfüllen genau diese Kriterien und stehen Ihnen zur Verfügung.

Gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 2 können Unternehmer die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit anerkennen, sofern diese bestimmte Anforderungen erfüllen. Unsere Sicherheitsingenieure verfügen über ein solides Fundament an Fachwissen, das durch ihre Hochschul- oder Fachhochschulausbildung verifiziert ist und durch mindestens ein Jahr praktischer Tätigkeit als Ingenieur ergänzt wird.

Dank ihrer Ausbildung und Erfahrung sind unsere Sicherheitsingenieure berechtigt, die Berufsbezeichnung 'Sicherheitsingenieur' zu führen und bieten Ihnen somit ein Höchstmaß an Kompetenz und Professionalität. Wir garantieren Ihnen eine erstklassige Sicherheitsberatung und Unterstützung, um Ihre betrieblichen Sicherheitsstandards zu erfüllen und zu übertreffen.

Bei Fragen zu unseren Arbeitsschwerpunkten im Bereich Arbeits- und Brandschutz können Sie gerne über die folgenden Medien mit uns in Kontakt treten:

Telefon:          02365 50 41 74 1

Mobil:             0176 45 75 88 31

E-Mail:            info@si-schmid.de

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